Die QES bietet klare Vorteile:
- Gutachten zu drucken und zur Post bringen ist veraltetes Arbeiten. Dies wird sich immer mehr dadurch reduzieren, dass Auftraggeber gedruckte Daten nicht weiterverarbeiten können – oder wollen.
- Jedes Dokument – auch wenn es mit einem Passwort gesperrt ist – kann mit “Brute-Force-Tools” aufgebrochen und verändert werden. Dokumente sind immer unsicher. Egal ob analog oder digital.
Aber:
- Die Echtheit eines elektronischen Dokuments kann und muss rechtssicher nachgewiesen werden können. Das ist der neue Standard.
- Sie müssen – und können nun mit der QES – Ihren Kunden die Möglichkeit geben, Ihr Gutachten auf Unversehrtheit zu prüfen.
- Ein rechtssicher signiertes, digitales Dokument ist der neue Standard und hebt Sie von anderen Mitbewerbern ab.
Diese oben dargestellte Signatur ist lediglich der “optische Teil” einer QES. Dieser besitzt lediglich die Funktion, das Dokument auf Echtheit bzw. auf Unversehrtheit zu überprüfen.
Die E-Signatur-Standards im Vergleich
Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Standards der elektronischen Signatur: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Die E-Signatur-Standards variieren hinsichtlich ihres Einsatzgebietes und ihrer Beweiskraft.
Quelle: skribble.com
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist laut eIDAS-Verordnung „[…] eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht.“
QES-Zertifikatsanbieter müssen nachweisen, dass ihre Rechenzentren den rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ein Beispiel für die Erzeugung einer QES stellt das VideoIdent-Verfahren dar, das auf Basis mehrerer Faktoren die Identität der Unterzeichnenden überprüft.
Stellung der (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist damit der handschriftlichen Signatur rechtlich gleichgestellt. Durch die sich aus den Vorgaben der eIDAS-Verordnung ergebenden Anforderungen, gelten für QES die höchsten Sicherheitsansprüche an die Identifizierung der Unterzeichnenden im Kontext der elektronischen Signaturen.
Wann wird die qualifizierte elektronische Signatur benötigt?
QES werden benötigt, wenn das Haftungsrisiko hoch ist. Sie werden häufig bei der Signatur von Dokumenten eingesetzt, die per Gesetz die Schriftform erfordern.
QES weisen durch ihre hohen Anforderungen einen vergleichsweise aufwendigen Signierungsprozess auf, dafür sind sie in fast allen Bereichen der händischen papiergebundenen Unterschrift gleichgestellt.
REZEN arbeitet mit der Skribble AG – einer Partnerin der swisscom.ch
Wir haben uns für Skribble als Partner entschieden, weil Skribble mit der Swisscom verbunden ist – und sehr namhafte Kunden mit Skribble arbeiten. Unter anderem DATEV, easyjet, KPMG u.v.m.
Skribble, gegründet im März 2018, ist der europäische Anbieter für elektronische Signaturen mit Schweizer Datenschutz. Skribble liefert für jede Art von Vertrag die rechtlich passende elektronische Signatur.
Die Grundlage bilden gesetzlich geregelte Standards, unter anderem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – die einzige Form der elektronischen Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift vor dem EU- und Schweizer Gesetz gleichgestellt ist. Skribble verfügt über einen Standort in Zürich, Schweiz (Hauptsitz) und Karlsruhe, Deutschland.
QES qualifizierte Elektronische Signatur – gerichtsfest (höchste Stufe)
OPTIONALe leistung nach wunsch