Immer mehr Auftraggeber erwarten die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES).

Optional auch für das „Vier-Augen-Prinzip“ mit zwei Signaturen auf einem Dokument.

Was ist die QES?

Wie sicher ist sie?

Wie kann man sie einsetzen?

Die QES bietet klare Vorteile:

  • Gutachten zu drucken und zur Post bringen ist veraltetes Arbeiten. Dies wird sich immer mehr dadurch reduzieren, dass Auftraggeber gedruckte Daten nicht weiterverarbeiten können – oder wollen.
  • Jedes Dokument – auch wenn es mit einem Passwort gesperrt ist – kann mit „Brute-Force-Tools“ aufgebrochen und verändert werden. Dokumente sind immer unsicher. Egal ob analog oder digital.

Aber:

  • Die Echtheit eines elektronischen Dokuments kann und muss rechtssicher nachgewiesen werden können. Das ist der neue Standard.
  • Sie müssen – und können nun mit der QES – Ihren Kunden die Möglichkeit geben, Ihr Gutachten auf Unversehrtheit zu prüfen.
  • Ein rechtssicher signiertes, digitales Dokument ist der neue Standard und hebt Sie von anderen Mitbewerbern ab.

Diese oben dargestellte Signatur ist lediglich der „optische Teil“ einer QES. Dieser besitzt lediglich die Funktion, das Dokument auf Echtheit bzw. auf Unversehrtheit zu überprüfen.

QES und REZEN: hier die Preise ansehen
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TESTEN SIE DAS DEMO

Testen Sie die Demo-Datei

Wie stark die QES ist, können Sie selbst am Beispiel testen:

  • Laden Sie die Demo-Datei runter
  • Laden Sie die Demo-Datei auf den Server der Europäischen Kommission. Diese hat zwar nicht die Datei – aber sie kann den Hashwert der Datei und den in der Signatur hinterlegten Hashwert auslesen und abgleichen.
  • Verändern Sie die Demo-Datei (Markieren Sie einen Text-Bereich)
  • Laden Sie die Demo-Datei auf den Server der Europäischen Kommission.

 

Download Demo-Dokument
Demo-Dokument bei der EU prüfen

Echtheit einer qes prüfen. Einfach Online.

Jedes mit einer QES signierte Dokument kann bei der EU analysiert werden.

REZEN setzt den optischen Teil der QES auf Seite 2 des Gutachtens ein. Der optische Teil ist jedoch nicht die Signatur. Am reinen Aussehen können Sie eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erkennen. Entscheidend ist eine Datenverknüpfung im Hintergrund, die mit bloßem Auge nicht zu sehen ist.

Es geht hier um den Hashwert. Der Hashwert beschreibt die Verarbeitung des Inhaltes einer Datei, um diesem einen eindeutigen numerischen Wert zuzuweisen. Anhand des numerischen Wertes können Suchalgorithmen den Inhalt einer Datei identifizieren.

Metaphorisch gesprochen sind Hashwerte die „Fingerabdrücke von Dateien“.

Jedes Dokument kann jederzeit mit Acrobat-Reader auf den Zustand geprüft werden. Noch besser ist es, ein mit einer QES signiertes Dokument auf der Webseite der Europäischen Kommission hochzuladen und sofort online auf Echtheit zu prüfen (ec.europa.eu).

Die E-Signatur-Standards im Vergleich

Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Standards der elektronischen Signatur: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Die E-Signatur-Standards variieren hinsichtlich ihres Einsatzgebietes und ihrer Beweiskraft.

Quelle: skribble.com

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist laut eIDAS-Verordnung „[…] eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht.“

QES-Zertifikatsanbieter müssen nachweisen, dass ihre Rechenzentren den rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ein Beispiel für die Erzeugung einer QES stellt das VideoIdent-Verfahren dar, das auf Basis mehrerer Faktoren die Identität der Unterzeichnenden überprüft.

Stellung der (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist damit der handschriftlichen Signatur rechtlich gleichgestellt. Durch die sich aus den Vorgaben der eIDAS-Verordnung ergebenden Anforderungen, gelten für QES die höchsten Sicherheitsansprüche an die Identifizierung der Unterzeichnenden im Kontext der elektronischen Signaturen.

Wann wird die qualifizierte elektronische Signatur benötigt?

QES werden benötigt, wenn das Haftungsrisiko hoch ist. Sie werden häufig bei der Signatur von Dokumenten eingesetzt, die per Gesetz die Schriftform erfordern.

QES weisen durch ihre hohen Anforderungen einen vergleichsweise aufwendigen Signierungsprozess auf, dafür sind sie in fast allen Bereichen der händischen papiergebundenen Unterschrift gleichgestellt.

REZEN arbeitet mit der Skribble AG – einer Partnerin der swisscom.ch

Wir haben uns für Skribble als Partner entschieden, weil Skribble mit der Swisscom verbunden ist – und sehr namhafte Kunden mit Skribble arbeiten. Unter anderem DATEV, easyjet, KPMG u.v.m.

Skribble, gegründet im März 2018, ist der europäische Anbieter für elektronische Signaturen mit Schweizer Datenschutz. Skribble liefert für jede Art von Vertrag die rechtlich passende elektronische Signatur.

Die Grundlage bilden gesetzlich geregelte Standards, unter anderem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – die einzige Form der elektronischen Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift vor dem EU- und Schweizer Gesetz gleichgestellt ist. Skribble verfügt über einen Standort in Zürich, Schweiz (Hauptsitz) und Karlsruhe, Deutschland.

Lesen Sie hier mehr über den rechtlichen Hintergrund der QES

QES qualifizierte Elektronische Signatur – gerichtsfest (höchste Stufe)

OPTIONALe leistung nach wunsch

8 € / Adresse* 

* Vollautomatische Einarbeitung ins Gutachten binnen Sekunden
* Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelte Form eines Zertifikats, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzt.

QES in REZEN – Anleitung / Setup