Künstliche Intelligenz erschafft Transpararenz – und ruft nach besserer Qualität.

Der Status als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v. SV) ist ein hohes Vertrauensgut, das Fachkompetenz und Integrität signalisiert.

Gerade im Rampenlicht von Fachvorträgen wird diese Verantwortung sichtbar. Mangelnde Tiefe und veraltetes Wissen wird schnell entlarvt.

Diese Woche gab es einen „bemerkenswerten“ Vortrag vor großem Fachpublikum, der zum Nachdenken anregt.

Gehalten von einer brachenbekannten Persönlichkeit, die sowohl öffentlich bestellter Sachverständiger als auch Dozent und Aufsichtsratsmitglied der DIA (Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg) ist.

Der Titel des Vortrags:

„Erbbaurecht high end oder Bewertungen jenseits der ImmoWertA – Was können die Modelle der Wertermittlung leisten und wo sind ihre Grenzen.“

Der Titel war „bold“. Das schürt die gewünscht hohe Erwartung. Man sollte den geschürten Erwartungen dabei Stand halten können.

Der Vortrag des „ö.b.u.v. SV“ nutzte die Chance jedoch nicht, vor gut ausgebildeten Fachleuten tiefer in die komplexe Materie „Erbbaurecht“ einzutauchen.

Der Inhalt der jüngsten (geänderten) Anwendungshinweise zur ImmoWertV wurde überhaupt nicht thematisiert.

Es wurde kein Fall mit tatsächlichem „High End“-Charakter oder die erwartete Abgrenzung zu bestehenden Richtlinien angedeutet.

Was im Vortrag stattdessen gezeigt wurde, wird durch die bestehenden Richtlinien spielend abgebildet.

Die Darbietung blieb oberflächlich. Soweit die Fakten. Mir persönlich wurde zudem der Eindruck vermittelt, dass dem Redner die relevanten Anwendungshinweise nur stark lückenhaft präsent waren. Um diese hätte sich der Vortrag aber explizit drehen sollen.

Warum ist diese Beobachtung so wichtig für die Branche?

In einer Zeit des schnellen Wandels können es sich Sachverständige nicht leisten, wichtige Entwicklungen zu übersehen oder kritische Diskussionen zu meiden. Die Digitalisierung und insbesondere die fortschreitende KI-Entwicklung setzen neue Maßstäbe.

Moderne Bewertungssoftware kann heute komplexe Berechnungen in Millisekunden durchführen und bereits heute ganze Gutachten mit umfassenden Texten fast völlig automatisiert erstellen.

KI-gestützte Analysen liefern Beurteilungen, deren Geschwindigkeit und Präzision die Anforderungen an menschliche Expertise fundamental verändern.

Eine KI kann ein Gutachten in Sekunden zerpflücken.

Wir alle wünschen uns eine Welt, in der der Mensch der Maschine überlegen ist. Doch dazu müssen wir auch überlegen handeln – und auch fachlich überlegen sein.

Dies verdeutlicht den enormen Druck auf alle Fachkräfte, ihr Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten und sich aktiv mit neuen Technologien auseinanderzusetzen.

Langjährige Erfahrung oder der Nimbus eines „ö.b.u.v. SV“ genügen einfach nicht mehr, um an der Spitze zu bleiben.

Harald Huber – Entwickler. Sachverständiger. Dozent.

Ich bin Entwickler der REZEN Software für Immobilienbewertung und zudem zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024). Die Entwicklung von REZEN erforderte eine intensive Auseinandersetzung mit allen relevanten Richtlinien und Gesetzen, was meine Expertise in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken fundamental untermauert hat.

Mein Schwerpunkt liegt in der Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, in aller Regel zum Nachweis des gemeinen niederen Werts (§ 198 BewG). Tätig bin ich vor allem im kritischen Münchner Markt und habe hier bereits hunderte Gutachten über einen Verkehrswert von mehreren Milliarden Euro verfasst.

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