Neue AGBs ab dem 01.03.2026

Wir ändern unsere AGBs zum 01.03.2016 – wesentliche Erweiterung ist das gesamte Thema „Datenschutz“, „Einsatz von KI“ und „Marktplatz“.

Für den objektspezifischen Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ gibt es zudem eine „Ergänzende Weisung und Nutzungsbedingungen für KI-Funktionen“, die in der Software jeweils aktiviert werden muss.

AGB zur Softwarenutzung

REZEN Software GmbH – Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05.02.2026 – wirksam ab dem 01.03.2026

für die Nutzung der REZEN Software (im Folgenden die „Software“ oder der „Service“ genannt). Die Software bzw. der Service wird bereitgestellt durch die REZEN Software GmbH mit Sitz in der Trautenwolfstr. 6, 80802 München. Vertreten durch den Geschäftsführer Harald Huber. Eingetragen im Amtsgericht München unter HRB 253039. Die REZEN Software GmbH wird im Folgenden der „Anbieter“ genannt.

Durch Klick auf „Akzeptieren“ akzeptieren Sie die nachfolgenden Bestimmungen für den Umgang mit der REZEN Software der REZEN Software GmbH.

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer in seiner Bestellung oder an anderer Stelle auf seine AGB hinweist. Die REZEN Software GmbH ist Eigentümerin und Anbieterin einer cloud-basierten Software für Immobilienbewertung (im Folgenden „REZEN“ oder „Anbieter“ genannt). Nutzer sind registrierte Mitarbeiter von Firmenkunden, welche „REZEN“ bei der „REZEN Software GmbH“ lizenziert haben. Firmenkunden werden in REZEN als „Organisationen“ bezeichnet und sind über eine eindeutige „Orga-ID“ erfasst. Organisationen sind einzelne Nutzer zugeordnet, die in REZEN als „Clients“ bezeichnet und über eine eindeutige „Client-ID“ erfasst werden. Die Organisation (im Folgenden auch „Kunde“ genannt) ist Vertragspartner der REZEN Software GmbH. Jeder Organisation ist mindestens ein „Hauptnutzer“ zugewiesen, der die Organisation verwaltet und vertritt. Der Hauptnutzer, der die Organisation gegenüber REZEN vertritt, ist für die Verwaltung und Pflege der personenbezogenen Daten innerhalb seiner Organisation verantwortlich. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden jeweils aktuellen Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden bezüglich der Nutzung des bereitgestellten Services.

2. Aufgabe und Ziel des Services

Der Service ist eine Software, die vorrangig für die Bewertung von Immobilien konzipiert wurde. Das Ergebnis der Softwarenutzung ist eine Wertermittlung, unabhängig davon, ob diese als Verkehrswertgutachten, Kompakt-Wertgutachten, Beleihungswertermittlung oder in anderer Form ausgegeben wird.

3. Nutzungsentgelt, Zahlung und Kündigung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Konditionen der REZEN Software GmbH, die der Kunde in REZEN einsehen kann. Das Nutzungsentgelt wird nach Ablauf des Testzeitraums fällig. Dieser beträgt 30 Tage oder die Verarbeitung von drei Objekten, je nachdem, was zuerst eintritt. Kostenfreie Abrufe von Daten bei Drittanbietern sind auf drei Adressen beschränkt. Der Testzeitraum kann vom Kunden selbst vorzeitig beendet werden, um alle Dienste wieder vollumfänglich nutzen zu können. Nach Ablauf des Testzeitraums muss der Kunde den Vertrag erneut bestätigen, um REZEN weiterhin nutzen zu können. Erfolgt keine Bestätigung, entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten. Das Nutzungsentgelt wird monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchung erfolgt ca. 10 Tage nach Rechnungsstellung. Das Zahlungsziel bleibt hiervon unberührt. Die monatliche Abrechnung erfolgt unabhängig davon, ob der Kunde die Software im jeweiligen Monat nutzt. Die Nutzung von REZEN kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die bis dahin von REZEN zum Download (Excel-Datei) bereitgestellten Daten herunterzuladen. Nach Kündigung des Vertrags oder nach Ablauf des Testzeitraums erfolgt die Löschung der Daten und Kontakte des Kunden gemäß den technischen Fristen und Verfahren, die in Ziffer 4.5 definiert sind.

4. Datenspeicherung, Datenschutz und Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Der Nutzer wird hiermit informiert, dass der Anbieter personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer Form erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden dabei vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Ergänzend gelten die Regelungen zur Auftragsverarbeitung in Ziffer 18.

4.1 Erfassung und Behandlung von Daten REZEN speichert personenbezogene und objektbezogene Daten, welche miteinander in Verbindung stehen können. Personen können beispielsweise Eigentümer einer Immobilie oder Interessenten sein. Immobilien werden in REZEN als „Objekte“ bezeichnet. Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird sichergestellt, dass gespeicherte Daten angemessen behandelt werden. Sensible Daten, wie beispielsweise Daten und Angaben von Personen bzw. Kontakten der Organisation, werden bei REZEN nicht automatisiert erfasst. Die Dateneingabe erfolgt manuell oder seriell durch die einzelnen Nutzer. Die Organisation ist somit selbst für die Verwaltung und Pflege ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.

4.2 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass die vom Nutzer in die Software hochgeladenen Daten zur Auswertung an eine Künstliche Intelligenz übermittelt werden können. Der Anbieter setzt hierfür den Dienst Google Vertex AI in der Enterprise-Konfiguration ein. Datensicherheit (Zero Data Retention): Die technische Anbindung erfolgt so, dass Google die übermittelten Daten (Prompts, Bilder, Dokumente) ausschließlich flüchtig zur Berechnung verarbeitet. Eine Speicherung der Daten durch Google oder eine Verwendung zum Training der KI-Modelle ist durch die gewählte Enterprise-Konfiguration vertraglich und technisch ausgeschlossen.

Um die Übermittlung von Bilddaten oder Dokumenten eines Objekts (einer Immobilie mit eindeutiger Objekt-ID) an die Künstliche Intelligenz zu ermöglichen, ist eine einmalige Bestätigung eines gesonderten Haftungsausschlusses und einer ergänzenden Weisung pro Objekt durch den Nutzer erforderlich. Dieser Hinweis wird dem Nutzer einmalig je Objekt angezeigt und durch einen Klick bestätigt. Die erfolgte Bestätigung wird im Logbuch des jeweiligen Objekts dokumentiert. Erst nach dieser Freigabe durch den Nutzer erfolgt die Übermittlung der entsprechenden Bilddaten oder Dokumente an die Künstliche Intelligenz. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass der Anbieter KEINE Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der KI-Ergebnisse übernimmt. Der Anbieter setzt für die Auswertung durch Künstliche Intelligenz Dienstleister ein, deren Server nach bestem Wissen und Gewissen des Anbieters in Europa gehostet werden.

4.3 Datenspeicherung bei HETZNER und Geo-Redundanz Sämtliche Daten der REZEN Software GmbH, einschließlich der vom Nutzer eingegebenen Daten, werden primär auf den Servern der Hetzner Online GmbH in Deutschland gespeichert. Sofern KI-Funktionen (gem. Ziffer 4.2) genutzt werden, erfolgt eine auftragsgemäße Verarbeitung durch den dort genannten Unterauftragsverarbeiter (z. B. Google Cloud). Zur Absicherung gegen Katastrophenfälle (Geo-Redundanz) können verschlüsselte Backups zudem in Rechenzentren im europäischen Ausland (Finnland, Helsinki) gespeichert werden.

4.4 Systemseitige Vorschläge zur Datenpflege (CRM-Bereinigung) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der Datensparsamkeit durch systemseitige Hinweise. Diese beschränken sich ausschließlich auf Kontaktdaten (CRM). Objektdaten und Wertermittlungen sind von automatisierten Löschvorschlägen explizit ausgenommen, um Konflikte mit den für Sachverständige geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre) zu vermeiden. Der Kunde erhält Löschvorschläge für veraltete Kontakte direkt in der Benutzeroberfläche der Software angezeigt. Ein separater E-Mail-Versand erfolgt nicht. Der Kunde prüft diese Vorschläge eigenverantwortlich und entscheidet, ob die Daten gelöscht oder behalten werden sollen. Bestätigte Löschungen werden technisch durch einen nächtlichen Automatisierungslauf (Nachtlauf) finalisiert. Eine Wiederherstellung ist nach Durchlauf des Nachtlaufs nicht mehr möglich. Der Anbieter haftet nicht, falls der Kunde von der empfohlenen Bereinigung absieht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine selbst erfassten Daten (z.B. Objektinformationen, Rechnungen, Kontaktinformationen usw.) aus der Software zu exportieren.

4.5 Löschfristen und technische Durchführung nach Vertragsbeendigung Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Kunden automatisiert gelöscht. Die technische Löschung erfolgt per Skriptlauf, bei dem die Datensätze nicht nur logisch gelöscht, sondern physikalisch überschrieben werden, um eine Wiederherstellung auszuschließen. Es gelten folgende Fristen:

  • Im Falle einer Kündigung: Das System löscht sämtliche Daten des Kunden 30 Tage nach Ablauf des Kündigungsdatums.

  • Im Falle des automatischen Ablaufs (z.B. Testzeitraum): Die Löschung erfolgt 180 Tage nach Ablaufdatum des Testzeitraums oder Vertrags, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, den Zeitraum zu verlängern oder den Vertrag zu reaktivieren.

4.6 Speicherbegrenzung für generierte Dokumente (Versionierung) REZEN erstellt im Rahmen der Nutzung automatisierte Dokumente und Druckerzeugnisse (z. B. PDF- oder Word-Dateien). Da im Zuge der Bearbeitung oft mehrere Iterationen eines Gutachtens erstellt werden, behält sich der Anbieter vor, zur Optimierung des Speicherplatzes jeweils nur die letzten zwei Iterationen (Versionen) eines spezifischen Dokuments im System zu speichern. Ältere Vorgängerversionen werden durch das System automatisiert gelöscht bzw. überschrieben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für ihn relevante Zwischenstände oder finalisierte Versionen zeitnah herunterzuladen und lokal zu sichern.

4.7 System-Backups und Geo-Redundanz Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erstellt REZEN täglich mindestens ein vollständiges Backup des Systems. Um die Daten auch im Falle eines Totalausfalls des primären Rechenzentrums (z. B. durch Katastrophenfälle oder „Blackout“) wiederherstellen zu können, wird zusätzlich eine verschlüsselte Sicherheitskopie in einem geo-redundanten Rechenzentrum in Helsinki (Finnland) vorgehalten. Die Verwaltung und Löschung dieser Backups folgt einer von REZEN festgelegten Sicherheitslogik (Rotationsprinzip). Aufgrund der technischen Speicherung kann es nach der Löschung eines Datensatzes im Live-System bis zu 90 Tage dauern, bis diese Daten auch aus der letzten Sicherheitskopie vollständig entfernt sind.

5. Wahrung von Berufsgeheimnissen und erweiterte Sicherheitsarchitektur

Der Anbieter ist sich der besonderen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten seiner Nutzer (z. B. Sachverständige) bewusst. Die Systemarchitektur wurde daher nach dem Grundsatz „Security by Design“ entwickelt, um die Anforderungen an den Schutz von Berufsgeheimnissen gemäß § 203 StGB technisch zu gewährleisten.

5.1 Technische Kapselung (Zero-Trust-Architektur) Das System wird verschlüsselt hinter dedizierten Firewalls auf Servern der Hetzner Online GmbH betrieben. Der administrative Zugang zum Backend ist für externe Dritte gesperrt und technisch ausschließlich über gesicherte VPN-Tunnel möglich. Zur Verwaltung der kryptografischen Schlüssel (Encryption Keys) setzt der Anbieter auf externe, isolierte Passwort-Manager, die selbst durch hochsichere Algorithmen (z. B. XChaCha20) verschlüsselt sind.

5.2 Beschränkung administrativer Zugriffe (Privileged Access Management) Der Anbieter garantiert, dass der Kreis der Personen mit administrativem Vollzugriff („Admin-Status“) auf das absolut notwendige Minimum beschränkt ist. Es existieren keine generischen Sammel-Accounts; Zugriffe sind personalisiert und unterliegen strengen Sicherheitsrichtlinien. Administratoren haben ohne expliziten Auftrag keinen operativen Zugriff auf die inhaltlichen Daten (z. B. Gutachteninhalte) der Nutzer.

5.3 Auftragsbezogener Support-Zugriff und Protokollierung Ein Zugriff auf nutzerbezogene Daten (z. B. zur Fehleranalyse in einem spezifischen Objekt) erfolgt ausschließlich zum Zwecke der technischen Entstörung und nur nach vorheriger Anweisung oder Freigabe durch den Kunden (z. B. durch Eröffnung eines Support-Tickets). Zur Wahrung der Transparenz und Revisionssicherheit wird ein solcher administrativer Zugriff im Logbuch des jeweiligen Objekts („Immobilie“) unveränderbar protokolliert. Der Kunde kann somit jederzeit nachvollziehen, wann und durch wen ein technischer Zugriff auf einen Datensatz erfolgte.

6. Nutzung von API-Schnittstellen und Drittsystemen

REZEN stellt dem Kunden optionale Programmierschnittstellen (APIs) zur Verfügung, insbesondere für den automatisierten Austausch von Kontakten, Objektdaten sowie für die Auftragsabwicklung (z. B. Marktplatz-Anbindung).

6.1 Zugangsdaten und Sorgfaltspflicht Der Zugriff auf die API erfolgt über Authentifizierungs-Token (API-Keys). Der Kunde ist verpflichtet, diese Token wie Passwörter geheim zu halten. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle Handlungen, die unter Verwendung seines API-Tokens vorgenommen werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Kunde verpflichtet, den Token unverzüglich im System zu erneuern oder sperren zu lassen.

6.2 Datenintegrität und Haftung Der Kunde ist für die über die API übertragenen Daten verantwortlich. REZEN führt keine inhaltliche Prüfung der über die API importierten Daten durch. Für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder schädliche Datenübertragungen durch externe Systeme des Kunden entstehen (z. B. Korruption von Objektdaten, fehlerhaftes Überschreiben von Kontakten), ist eine Haftung von REZEN ausgeschlossen.

6.3 Verfügbarkeit und Änderungen (Versioning) REZEN ist berechtigt, die API-Schnittstellen weiterzuentwickeln und veraltete Versionen nach angemessener Ankündigungsfrist abzuschalten („Deprecation“). Es obliegt dem Kunden, seine angebundenen Systeme auf eigene Kosten an die jeweils aktuelle API-Version anzupassen. Es besteht kein Anspruch auf 100%ige Verfügbarkeit der API.

6.4 Beschränkung der Zugriffe (Rate Limiting) Zum Schutz der Systemstabilität behält sich REZEN vor, die Anzahl der API-Anfragen pro Zeiteinheit technisch zu begrenzen (Rate Limiting). Umgehungsversuche dieser Sperren gelten als schwerwiegender Vertragsverstoß.

6.5 Regelungsvorbehalt und kein Nutzungsanspruch REZEN behält sich ausdrücklich vor, den Zugang zur API nach eigenem Ermessen zu regeln, einzuschränken oder zu entziehen. Es besteht seitens des Kunden kein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung, Freischaltung oder dauerhafte Nutzung der API-Funktionen.

7. Technische Basis der REZEN Software

7.1 Starker Industriepartner „Claris“ Claris ist eine Low-Code-Plattform eines Tochterunternehmens von Apple Inc. Die Wahl von Claris als Industriepartner gewährleistet die Sicherheit und Stabilität von „REZEN“ über Jahrzehnte hinweg auf allen gängigen Plattformen. Die „REZEN“-Software basiert auf der Datenbanksoftware „Claris FileMaker Cloud“, einem seit Jahrzehnten etablierten Produkt eines Tochterunternehmens von Apple, das von Millionen Nutzern weltweit eingesetzt wird.

7.2 Verschlüsselung und dreifache Zugangssicherung der erfassten Daten Die „REZEN“-Software speichert alle Daten verschlüsselt und zentral auf den Servern der Hetzner Online GmbH in den Rechenzentren in Nürnberg und Gunzenhausen. Die Administratorenrechte für die laufende Weiterentwicklung der Software sind im Hinblick auf den Umgang mit Daten beschränkt. Programmierer können erhobene Daten nur indirekt einsehen. Der Anbieter implementiert Maßnahmen zur Minimierung des Risikos eines Missbrauchs der erhobenen Daten, insbesondere durch Beschränkungen der Exportmöglichkeiten. Eine absolute Garantie für den Ausschluss von Missbrauch kann jedoch nicht gegeben werden. Andere Mitarbeiter der REZEN Software GmbH haben keine Möglichkeit, sensible Daten von Firmenkunden einzusehen. Die REZEN Software GmbH erhebt lediglich statistische Daten zur Nutzung der Software, um deren Bedienbarkeit kontinuierlich zu verbessern. Nutzer von Firmenkunden können ausschließlich die von ihnen selbst erhobenen Daten einsehen. Der Zugriff auf andere Daten außerhalb der eigenen Daten ist ausgeschlossen. REZEN ist jedoch so konzipiert, dass Daten (Informationen zu Immobilien und Verträgen) unter bestimmten Umständen durch den Kunden selbst im Rahmen einer Zusammenarbeit an andere REZEN-Kunden freigegeben werden können. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass durch die Freigabe eines Immobilienobjekts der Datenschutz gewahrt bleibt.

7.3 Backup-Technologie REZEN läuft auf den Servern der Hetzner Online GmbH. Hetzner Online GmbH erstellt in kurzen Intervallen (z. B. alle 10 Minuten) eine verschlüsselte Sicherheitskopie der virtuellen Maschinen. Zusätzlich erstellt REZEN selbst im Nachtlauf eine Kopie der wichtigsten Datentabellen. Die Aufbewahrungsdauer dieser Kopien richtet sich nach Ziffer 4.7.

7.4 Zugang zur Software bzw. zum Service Die Software ist über eine Weboberfläche unter der Adresse „rezen.de/login“ zugänglich.

8. Haftungsausschluss

Die Nutzung der Software erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für bestimmte Ergebnisse oder die ununterbrochene Verfügbarkeit des Services.

8.1 Allgemeiner Haftungsausschluss Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm erstellten Wertermittlungen und verpflichtet sich, eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit als Wertermittler oder Sachverständiger abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Versicherung des Kunden zu überprüfen. Der Anbieter haftet nicht für das Ergebnis von Berechnungen des Services und schließt jegliche Haftung für daraus möglicherweise entstehende Vor- oder Nachteile des Kunden oder dessen Kunden sowie jegliche Haftung gegenüber Dritten aus. Der Anbieter ist weder für die Richtigkeit noch für die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Berechnungsergebnissen (Wertermittlungen aller Art) verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Verwertbarkeit von Daten, die über Drittanbieter eingeholt werden. Der Nutzer ist für die Richtigkeit seiner Eingaben selbst verantwortlich. Diese werden vom Anbieter ungeprüft übernommen. Mit Abschluss des Vertrags stimmt der Nutzer der Arbeitsmethodik des Anbieters/des Services und der daraus resultierenden Erarbeitung aller Ergebnisse vollumfänglich zu. Die Ergebnisse des Services sind nicht anfechtbar; eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

8.2 Haftungsausschluss bei Ablehnung von Ergebnissen Der Anbieter haftet insbesondere nicht dafür, falls das erarbeitete Berechnungsergebnis des Services von Finanzbehörden, Gerichten oder anderen Instanzen abgelehnt werden sollte. Eine Ablehnung führt nicht zu einer Rückerstattung des Nutzungsentgelts.

8.3 Haftungsausschluss bei technischen Problemen Der Anbieter setzt übliche und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Datenbanken und -abrufe gegen bekannte Schadsoftware zu schützen. Ein vollständiger Schutz kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Kunde trägt das Risiko einer solchen Virenübertragung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Übertragung von Viren, Computerwürmern, Trojanern usw. beim Kunden entstehen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für zeitweise Zugriffsbeschränkungen aus technischen Gründen, wie z.B. notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, unverschuldete technische Probleme oder unverschuldete temporäre oder längere Ausfälle des Rechenzentrums und der eigenen Netzwerkverbindung zum Rechenzentrum. Solche Ausfälle oder Verzögerungen beim Kunden führen weder zu einem Schadensersatzanspruch noch zu einer Minderung des Nutzungsentgelts. Der Anbieter bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten, auftretende technische Mängel der Website bzw. bei der Nutzung des Berechnungstools zeitnah zu beheben. Eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit wird jedoch nicht garantiert.

8.4 Haftungsausschluss bei Hackerangriffen / Cyberattacken Jegliche Haftung für Schäden, die durch Angriffe auf die Software, deren Serverumgebung oder die REZEN Software GmbH selbst entstehen, ist kategorisch ausgeschlossen. Die REZEN Software GmbH ist nicht verpflichtet, Lösegeldzahlungen zu leisten. Ausfallzeiten, die durch Cyberattacken entstehen, fallen nicht unter die Ausfallzeiten gemäß § 8.3. Die REZEN Software GmbH haftet kategorisch nicht für Schäden, die durch einen Cyberangriff verursachten Datenverlust oder durch Ausfallzeiten entstehen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf verbundene Unternehmen und nahestehende natürliche Personen der REZEN Software GmbH. Mit Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen entlastet der Kunde die REZEN Software GmbH und ihre verbundenen Unternehmen oder natürlichen Personen von jeglichen Ansprüchen.

9. Vertragsgegenstand und -abschluss

9.1 Nutzung des Service Der Service ist nur für bei REZEN registrierte Nutzer zugänglich, die ihre Registrierung über eine E-Mail-Adresse und die Eingabe eines temporären Bestätigungscodes im dafür vorgesehenen Eingabeformular bei REZEN verifizieren. Die Registrierung erfordert die vollständige und korrekte Angabe der auf der Website von REZEN abgefragten Nutzerdaten. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen, deren Name angegeben werden muss.

9.2 Ausstehender Eingang von Nutzungsentgelt Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich der Anbieter vor, den Zugang zur Software einzuschränken oder im schlimmsten Fall zu sperren. Die Entscheidung über die Sperrung des Services liegt im Ermessen des Anbieters.

9.3 Mitwirkungspflichten des Nutzers Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die Anbindung an das Internet, die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Netzzugangskomponenten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Systemumgebung und die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, einschließlich der Hard- und Softwareumgebung des Nutzers.

9.4 Zustandekommen des Nutzungsvertrags (Angebot und Annahme) Durch Klicken des Buttons „Akzeptieren“ auf der Webseite von REZEN erklärt der Nutzer bzw. der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags unter Geltung dieser AGB gegenüber dem Anbieter. Der Vertrag mit dem Anbieter kommt entweder mit dem Versand einer E-Mail-Bestätigung an den Nutzer oder dadurch zustande, dass der Kunde nach Akzeptanz dieser Bedingungen den Service nutzt.

9.5 Einschränkung der Nutzung. Kündigung durch REZEN REZEN behält sich vor, bestimmte Funktionen nur ausgewählten Kunden anzubieten. REZEN behält sich ferner vor, die Software unter Umständen nicht zur Verfügung zu stellen bzw. den Vertrag ordentlich zum Ende des darauffolgenden Quartals zu kündigen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Kunde in ungewöhnlich großem Umfang Aufträge zur Immobilienbewertung annimmt und diese an ein Netzwerk von Subunternehmern zur Bearbeitung weiterleitet. REZEN behält sich vor, derartige Geschäftsmodelle in gesonderten Verträgen zu verhandeln. REZEN ist daran interessiert, dass Bewertungsaufträge, die mit REZEN bearbeitet werden, zu marktüblichen Preisen abgerechnet werden. REZEN möchte damit die wirtschaftliche Grundlage seiner Kunden schützen. Bietet ein Kunde übliche Bewertungsleistungen (z.B. Verkehrswertgutachten) nachweislich zu weniger als 70% des von REZEN zur Verfügung gestellten Standard-Leistungskatalogs an, behält sich REZEN vor, den Vertrag zum nächsten Quartalsende zu kündigen.

9.6 Änderung der Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der Anbieter behält sich vor, seine Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Mit der Akzeptanz dieser Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, dass er gegen zukünftige Änderungen der Bestimmungen und Geschäftsbedingungen keinen Widerspruch erheben wird und diese akzeptiert, sofern sie für ihn keine wesentliche Verschlechterung darstellen.

10. Aktualität

Der Service befindet sich stets in der zum Nutzungszeitpunkt jeweils aktuellen Version. Der Anbieter behält sich vor, dass veränderte Gesetzeslage oder Rechtsprechung eine Anpassung des Services erforderlich machen kann und ein zeitlich versetzter, weiterer Abruf mit gleichen Eingabeparametern zu einem abweichenden Ergebnis führen kann.

11. REZEN Marktplatz und Auftragsvermittlung

REZEN bietet als funktionale Erweiterung einen digitalen Marktplatz an, über den Nutzer Zugriff auf vorqualifizierte Aufträge (z. B. für die Besichtigung oder Bewertung von Immobilien) von externen Auftraggebern erhalten können.

11.1 Funktionsweise Der Marktplatz fungiert als digitale Auftragsbörse. Verfügbare Aufträge werden im System gelistet und können von qualifizierten Nutzern angenommen werden.

11.2 Auftragsvergabe (Windhundprinzip) Die Vergabe der Aufträge erfolgt grundsätzlich nach dem „First-Come-First-Serve“-Prinzip (Windhundprinzip). Das bedeutet, dass der Nutzer den Auftrag erhält, der diesen als Erster im System verbindlich annimmt, sofern er die notwendigen Qualifikationskriterien erfüllt.

11.3 Kein Anspruch auf Zuteilung / Ausschluss der Gleichbehandlung Es besteht kein Rechtsanspruch des Nutzers darauf, dass ihm Aufträge angezeigt oder angeboten werden. Die Entscheidung, welche Aufträge welchen Nutzern angezeigt werden, liegt ausschließlich im Ermessen von REZEN. Diese Auswahlentscheidung basiert auf internen Kriterien (z. B. Standort, Qualifikation, bisherige Qualität der Arbeitsergebnisse, Kapazität). Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass für die Anzeige und Vergabe von Aufträgen im Marktplatz kein Grundsatz der Gleichbehandlung gilt. REZEN ist berechtigt, die Sichtbarkeit von Aufträgen individuell zu steuern.

11.4 Datenschutz bei Auftragsannahme Nutzer, die Aufträge über den Marktplatz annehmen, verpflichten sich zur strikten Einhaltung aller geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO). Sie werden im Verhältnis zum Endkunden bzw. Auftraggeber selbstständig verantwortlich oder fungieren als Unterauftragsverarbeiter. Sie haben sicherzustellen, dass erhaltene Daten vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Auftragsdurchführung verwendet werden.

11.5 Kundenschutz und Wettbewerbsverbot Für alle Nutzer, die Aufträge über den Marktplatz annehmen, gilt strikter Kundenschutz. Es ist dem Nutzer untersagt, die Auftraggeber oder die Endkunden (z. B. Eigentümer, Kreditnehmer) des vermittelten Auftrags mit der Absicht zu kontaktieren, Folgegeschäfte gleicher Art (z. B. weitere Bewertungen, Makleraufträge) unter Umgehung des Marktplatzes zu generieren. Eine nachweisbare Zuwiderhandlung gegen diese Kundenschutzverpflichtung führt dazu, dass der Nutzer für weitere Aufträge des Marktplatzes unwiderruflich gesperrt wird.

11.6 Subunternehmer-Funktion und Provision REZEN bietet Nutzern (Sachverständigen) die Möglichkeit, eigene Aufträge in den Marktplatz einzustellen, damit diese von anderen Nutzern (Subunternehmern) bearbeitet werden. Diese Funktion setzt den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen REZEN und dem einstellenden Nutzer voraus. Für die Vermittlung erhält REZEN eine vorab festgelegte Provision. Auch für Subunternehmer, die einen solchen Auftrag aus dem Marktplatz annehmen, gilt der Kundenschutz gemäß Ziffer 11.5 uneingeschränkt. Ein Verstoß führt zur unwiderruflichen Sperrung für den Marktplatz.

11.7 Vertragsstrafe bei Verstoß gegen den Kundenschutz Sollte ein Nutzer (als Subunternehmer oder Auftragnehmer) den Kundenschutz gemäß Ziffer 11.5 oder 11.6 nachweislich zu seinem Vorteil verletzen (z. B. durch Abwerbung des Kunden), verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

  • Höhe der Strafe: Die Vertragsstrafe beläuft sich auf pauschal 50.000,00 EUR pro Verstoß. Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • Aufteilung: Der Anspruch auf die Vertragsstrafe steht zu je 50 % dem geschädigten Nutzer (Auftraggeber im Marktplatz) und zu 50 % der REZEN Software GmbH als Anbieterin des Marktplatzes zu. Dies dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Integrität des Marktplatzes.

  • Fälligkeit: Die Zahlung ist sofort mit dem Nachweis des Verstoßes fällig.

  • Schiedsfunktion: Die REZEN Software GmbH kann zur Klärung des Sachverhalts und zur Prüfung der Beweislage als Schiedsstelle angerufen werden.

12. Support

Der Support dient ausschließlich zur Behebung technischer Mängel der Software. Der Anbieter stellt hierfür im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten technischen Support zur Verfügung. Der Support erfolgt primär durch Bereitstellung von Hilfsmitteln innerhalb des Services und Informationen auf der Webseite rezen.de. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit oder die erfolgreiche Lösung von Problemen. Weitergehender Support, insbesondere telefonischer Support oder Vor-Ort-Unterstützung, wird nicht gewährt, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart.

13. Leistungszeitpunkt

Leistungszeitpunkt für internetbasierte Dienstleistungen/Lieferungen ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet.

14. Mängelhaftung

Bei nachgewiesenen Sachmängeln des Services ist der Anbieter nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Bereitstellung einer fehlerfreien Ersatzleistung innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist berechtigt. Jegliche weitergehende Gewährleistung oder Haftung für Mängel, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15. Technische Mängel und Ausfallzeiten

Der Anbieter bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten, den Zugang zur Software möglichst störungsfrei zu ermöglichen. Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann es aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, zu vorübergehenden Einschränkungen des Zugriffs kommen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über die Software bereitgestellten Inhalte. Es obliegt dem Kunden bzw. Nutzer, auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Jegliche Haftung für Schäden, die aus technischen Mängeln oder Ausfallzeiten resultieren, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruhen.

16. Nutzung von Immobilien-Metadaten (Sachdaten) zu Analysezwecken

Mit Abschluss des Vertrags stimmt der Kunde zu, dass REZEN berechtigt ist, die rein sachbezogenen Merkmale der erfassten Immobilien (sog. Metadaten) in anonymisierter Form auszuwerten und weiterzuverarbeiten.

16.1 Definition der Metadaten Zu den verarbeiteten Metadaten zählen ausschließlich objektbezogene Parameter, die für die Wertermittlung und Marktbeobachtung relevant sind. Hierzu gehören insbesondere: Baujahr, Wohn-/Nutzfläche, Gebäudeart, Ausstattungsstandard, energetische Kennwerte, Lagewerte (z. B. Bodenrichtwert) sowie die anonymisierten Ergebnisse der Wertermittlung.

16.2 Ausschluss personenbezogener Daten Von dieser Auswertung ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche personenbezogenen Daten. REZEN garantiert technisch, dass keine Verknüpfung zu Eigentümern, Mietern, Auftraggebern oder sonstigen natürlichen Personen erfolgt. Felder, die Personenbezug enthalten (z. B. „Name des Eigentümers“, „Aktenzeichen“, „Notizen“), werden von der Analyse nicht erfasst.

16.3 Nutzungszweck Die Aggregation dieser Sachdaten dient dem berechtigten Interesse des Anbieters, die Qualität der Algorithmen zu verbessern, Marktberichte zu erstellen und den Nutzern vergleichende Benchmarks (z. B. Preisspiegel) zur Verfügung zu stellen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht

17.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für Kaufleute und juristische Personen ist München. Dies gilt ausdrücklich nicht für Verbraucher.

17.2 Anwendbares Recht Auf alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

18. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO

18.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung Soweit REZEN im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist (z. B. Eigentümerdaten, Mieterdaten, Objektdaten mit Personenbezug), gilt diese Ziffer 18 als Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Plattform zur Immobilienbewertung, das Hosting der Daten sowie technischer Support.

18.2 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

  • Art der Daten: Bestandsdaten (Namen, Adressen), Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Inhaltsdaten (Fotos, Dokumente, Grundbuchauszüge, Mietverträge), Protokolldaten.

  • Kategorien betroffener Personen: Kunden des Auftraggebers (Eigentümer, Mieter, Antragsteller), Beschäftigte des Auftraggebers, sonstige Dritte, deren Daten im Rahmen von Immobilienbewertungen erfasst werden.

18.3 Weisungsbefugnis des Kunden REZEN verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Dieser Vertrag sowie die durch den Kunden im System vorgenommenen Einstellungen und Eingaben (z. B. das Anlegen oder Löschen von Objekten) gelten als Weisung. Für die Nutzung optionaler Zusatzfunktionen (insbesondere KI-Dienste gem. Ziffer 4.2) können gesonderte, ergänzende Weisungen erforderlich sein, die der Kunde durch Aktivierung der jeweiligen Funktion im System erteilt.

18.4 Pflichten des Auftragsverarbeiters (REZEN) REZEN verpflichtet sich:

  • die Verarbeitung von Daten ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen, sofern nicht für spezifische Zusatzdienste (siehe 18.6) vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

  • Personen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugt sind (Mitarbeiter), zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Dies schließt die Wahrung von Berufsgeheimnissen im Sinne des § 203 StGB ein, soweit REZEN Kenntnis davon hat, dass der Kunde Berufsgeheimnisträger ist.

  • den Kunden bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Löschung) im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten zu unterstützen.

18.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) REZEN gewährleistet die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die in Ziffer 5 und 7 beschriebene Verschlüsselung der Datenübertragung und -speicherung, regelmäßige Backups sowie Zugriffskontrollen. Das Sicherheitsniveau wird kontinuierlich dem Stand der Technik angepasst.

18.6 Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern Der Kunde genehmigt allgemein den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern.

  • Primärer Infrastruktur-Dienstleister: Als genehmigter Unterauftragsverarbeiter für das Hosting der Datenbanken und Applikationen gilt die Hetzner Online GmbH (Standort: Deutschland).

  • Optionale KI-Dienstleister: Für die Nutzung von KI-Funktionen (z. B. Bild-/Dokumentenanalyse) genehmigt der Kunde bei Aktivierung der Funktion den Einsatz von Google Cloud EMEA Limited (Dienst: Vertex AI) oder vergleichbaren Anbietern, wie in der spezifischen Funktionsbeschreibung ausgewiesen. REZEN stellt sicher, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern Verträge geschlossen werden, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.

18.7 Kontrollrechte und Nachweise Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der Pflichten aus dieser Vereinbarung zu überprüfen. REZEN kann diese Prüfung durch Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Zertifizierungen, Testate unabhängiger Dritter oder Prüfberichte) ermöglichen, sofern keine gesetzlichen Prüfrechte eine Vor-Ort-Kontrolle zwingend erfordern.

18.8 Löschung und Rückgabe von Daten Nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen ist REZEN verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu löschen. Die gesetzliche Pflicht zur Rückgabe der Daten wird dadurch erfüllt, dass REZEN dem Kunden während der Vertragslaufzeit und bis zum Wirksamwerden der Kündigung entsprechende Exportfunktionen (z. B. Excel/CSV-Download gem. Ziffer 3) im System bereitstellt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende eigenverantwortlich zu sichern. Eine darüberhinausgehende Herausgabe von Datenformaten (z. B. Rohdatenbank-Auszüge) nach Vertragsende ist ausgeschlossen. Die Daten werden anschließend gemäß den in Ziffer 4.5 beschriebenen Routinen unwiederbringlich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

19. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.


REZEN Software GmbH – Real Estate Cloud Software Trautenwolfstraße 6 80802 München Amtsgericht München – Handelsregister HRB 253039, vertreten durch Harald Huber Steuer-Nr 143/175/32378 Kontakt per Mail: technik@rezen.de

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